Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Ortsbildgesetz 1977

Abschnitt:
IV. Strafen, Übergangs- und Schlußbestimmungen

Inhalt:

			

Paragraf:
§020

Kurztext:
Wirksamkeitsbeginn

Text:
Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Verlautbarung folgenden
Monatsersten in Kraft.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen