Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Kanalgesetz 1988

Abschnitt:
Paragrafen des Gesetzes

Inhalt:

			

Paragraf:
§010

Kurztext:
§ 10

Text:
Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Monatsersten in
Kraft.
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