Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Aufzugsgesetz

Abschnitt:
1. Allgemeine Bestimmungen

Inhalt:
1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen

Paragraf:
§003

Kurztext:
Vollziehung

Text:
(1) Die Vollziehung dieses Gesetzes fällt - unbeschadet des Verordnungsrechtes der Landesregierung - in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

(2) Ausgenommen von Abs. 1 sind die §§ 15 und 16.
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