Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
VO über Gestaltung von Ankündigungen/ Graz

Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung

Inhalt:

			

Paragraf:
§001

Kurztext:
(ohne Titel)

Text:
Im Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980
ist darauf zu achten, daß alle Ankündigungen (Werbungen,
Bezeichnungen, Beschriftungen, Hinweise) einschließlich der zu
ihrer Anbringung verwendeten Einrichtungen so gestaltet werden,
daß sie im Erscheinungsbild des Gebäudes, des Ensembles sowie im
Straßen- und Stadtbild durch Form, Größe, Farbe, Material oder
die Art der Anbringung keine Störung, insbesondere durch
Sichtbehinderung, verursachen.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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