Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Anliegerleistungsgesetz

Abschnitt:
Paragrafen des Gesetzes

Inhalt:

			

Paragraf:
§018

Kurztext:
Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

Text:
(1) Die §§ 1, 2 Abs 3, 3 Abs 2, 6 Abs 2, 10 Abs 1 und 3, 11a
Abs 2 und 13a, 16 und 17 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 48/2001
treten mit 1. Juni 2001 in Kraft.

(2) Die Verpflichtung gemäß § 10 Abs 1 in der Fassung des
Gesetzes LGBl Nr 48/2001 ist für zusammenhängende
Entsorgungsgebiete von Abwasseranlagen mit 2.000 bis 15.000
Einwohnerwerten bis zum 31. Dezember 2005 zu erfüllen. Für
zusammenhängende Entsorgungsgebiete von Abwasseranlagen mit mehr
als 15.000 Einwohnerwerten gilt als Erfüllungszeitpunkt der
31. Dezember 2000.

(3) Art II des Gesetzes LGBl Nr 61/1982 und Art III des Gesetzes
LGBl Nr 76/1988 werden aufgehoben.
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diese bitte an info@eurobau.com melden

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