Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung

Abschnitt:
IV. Sonstige bauliche Maßnahmen

Inhalt:

			

Paragraf:
§014

Kurztext:
Bauliche Anlagen sonstiger Art

Text:
Von den vorstehenden Bestimmungen nicht erfaßte bauliche
Anlagen, die sich auf das Stadtbild oder das Stadtgefüge
auswirken, müssen sich über die bautechnischen Voraussetzungen
hinaus in das Stadtbild und das Stadtgefüge harmonisch einfügen.
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