Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Altstadterhaltungs­verordnung 1982

Abschnitt:
IV. Sonstige bauliche Maßnahmen

Inhalt:

			

Paragraf:
§013

Kurztext:
Bauliche Anlagen sonstiger Art

Text:
Von den vorstehenden Bestimmungen nicht erfaßte bauliche
Anlagen, die sich auf das Stadtbild oder das Stadtgefüge auswirken,
müssen sich über die bautechnischen Voraussetzungen hinaus in das
Stadtbild und das Stadtgefüge harmonisch einfügen.
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