Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben

Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung

Inhalt:
Auf Grund des § 45 Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Paragraf:
§002

Kurztext:
§ 2

Text:
(1) Dem Ansuchen um eine Bauplatzerklärung hat der Bauplatzwerber seine ausdrückliche Erklärung anzuschließen, daß auf dem geplanten Bauplatz kein Zweitwohnungsvorhaben ausgeführt wird.

(2) In der Bauplatzerklärung hat die Baubehörde auf die Unzulässigkeit der Ausführung von Zweitwohnungsvorhaben hinzuweisen.
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