Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben

Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung

Inhalt:
Auf Grund des § 45 Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Paragraf:
§001

Kurztext:
§ 1

Text:
Ein Ansuchen um eine Bauplatzerklärung oder um die
baubehördliche Bewilligung von Bauführungen, das sich nicht auf
ein Zweitwohnungsgebiet (§ 30 Abs 1 Z 9 ROG 2009) bezieht, ist
- unbeschadet der nach den sonstigen Rechtsvorschriften
geforderten Beilagen - zum Nachweis, daß das Vorhaben keinen
Zwecken dient, für deren Zulässigkeit die Widmung als
Zweitwohnungsgebiet die Voraussetzung darstellt
(Zweitwohnungsvorhaben), mit nachstehenden Unterlagen
auszustatten.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen