6. Abschnitt - Wirksamkeitsbeginn des Gesetzes und Aufhebung von Rechtsvorschriften
(org. Titel: Wirksamkeitsbeginn des Gesetzes und Aufhebung von Rechtsvorschriften) (1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1969 in Kraft. (2) Mit dem Inkraftreten dieses Gesetzes verlieren vom Salzburger Bauerleichterungsgesetz 1959, LGBl. Nr. 100, § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und § 12 die Wirksamkeit.