Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Raumordnungsgesetz 1994

Abschnitt:
Artikel

Inhalt:

			

Paragraf:
§AT01

Kurztext:
Artikel II

Text:
Artikel II
          (Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 83/1997)

  (1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. August 1997 in Kraft.
  (2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes
rechtswirksam bestehende Raumordnungsprogramme,
Flächenwidmungspläne,
Bebauungspläne und Teilbebauungspläne gelten als
Raumordnungsprogramme, Flächenwidmungspläne oder Bebauungspläne im
Sinn dieses Landesgesetzes. Für die in solchen Verordnungen
enthaltenen Festlegungen gelten die entsprechenden Umschreibungen
und
Bestimmungen dieses Landesgesetzes und der gemäß § 21 Abs. 3
O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 erlassenen Verordnungen.
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