Vorschriften für Hauptfiltersand 1.1 Art des Sandes Zur Füllung von Sandfiltern sind nur scharfkantige Sande (Brechsande) zu verwenden. 1.2 Festigkeitseigenschaften Der Filtersand muß hart, hitzebeständig, temperaturwechselfest und beständig gegen in der Luft enthaltene aggressive Verunreinigungen sein, um die geforderte Filterleistung bei gleichbleibendem Durchflußwiderstand auch nach langer Zeit zu gewährleisten. Dazu ist der Filtersand auf Rüttelfestigkeit und Temperaturwechselfestigkeit zu untersuchen. Wenn über das Filtersandmaterial keine ausreichenden Erfahrungen bezüglich der Beständigkeit gegen aggressive Luftverunreinigungen vorliegen, ist auch diese Eigenschaft zu überprüfen. 1.3 Kornzusammensetzung Die Filtersande müssen vorwiegend aus der Korngruppe 1/2 (Quadratlochweite) bestehen, deren zulässige Anteile an Unter- und Überkorn in DIN 4226 festgelegt sind. Von dieser Korngruppe ist die Sieblinie anzugeben. Der nach Abschnitt 1.4 geforderte Durchflußwiderstand von 35 + - 5 mm WS ist durch Zumischen geeigneter Sandmengen der Korngruppe 0/1 (Quadratlochweite) herzustellen. Auch von diesem Material ist eine Sieblinie anzugeben. Der gesamte Feinkornanteil unter 0,25 mm muß mit 5 % konstant sein. 1.4 Durchflußwiderstand Der Durchflußwiderstand eines Filtersandes von 1m Schichthöhe bei einer Querschnittsbelastung von 5 l Luft/min je 100 cm2 Oberfläche muß 25 + - 5 mm WS betragen. Aus dem am Ende dieser Richtlinien dargestellten Kurvenblatt "Durchflußwiderstand" sind die Richtwerte über die Mischungsanteile der beiden Korngruppen zu entnehmen, wobei auf die Einhaltung des gesamten Feinkornanteiles unter 0,25 mm gemäß 1,3 zu achten ist. 1.5. Spezifische Oberfläche Die spezifische Oberfläche des Filtersandes muß größer als 6 m2/g sein. Die Oberflächenbestimmung ist mittels Gasadsorption durchzuführen. 1.6 Wärmespeichervermögen Der Filtersand muß entsprechendes Wärmespeichervermögen besitzen, um der Außenluft eine Wärmemenge von rund 1500 kcal je Schutzplatz entziehen zu können (Rechenwert der Außenlufttemperatur 300 °C über 6 Sunden). 1.7 Herstellung und Lieferung 1.7.1Es darf nur Brechsand verwendet werden, der in trockenem Zustand zur Auslieferung gebracht wurde. Unter "trocken" ist ein Feuchtigkeitsgehalt des Brechsandes zu verstehen, der seinem spezifischen Gleichgewichtswassergehalt bei 20 °C und 75 % relativer Feuchte entspricht oder geringer ist. Diese Forderung ist durch geeigneten Schutz vor Witterungseinflüssen beim Brechen und Lagern des Sandes erfüllt. Der Filtersand muß fertig aufbereitet in wasserfesten Säcken (z.B. Zementsäcken) zu je maximal 55 kg ausgeliefert worden sein. 1.7.2Die Aufschrift des Sackes hat folgende Angaben zu enthalten: Filtersand Hersteller: .................................. Überwacht durch: ............................. Menge: .................................... kg Abfülljahr: ..................................