Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Schutzraumverordnung

Abschnitt:
Anlagen

Inhalt:

			

Paragraf:
§AN03

Kurztext:
Anlage 3

Text:
Vorschriften für Hauptfiltersand

1.1  Art des Sandes
     Zur Füllung von Sandfiltern sind nur scharfkantige Sande
     (Brechsande) zu verwenden.
1.2  Festigkeitseigenschaften
     Der Filtersand muß hart, hitzebeständig,
     temperaturwechselfest und beständig gegen in der Luft
     enthaltene aggressive Verunreinigungen sein, um die geforderte
     Filterleistung bei gleichbleibendem Durchflußwiderstand auch
     nach langer Zeit zu gewährleisten. Dazu ist der Filtersand auf
     Rüttelfestigkeit und Temperaturwechselfestigkeit zu
     untersuchen. Wenn über das Filtersandmaterial keine
     ausreichenden Erfahrungen bezüglich der Beständigkeit gegen
     aggressive Luftverunreinigungen vorliegen, ist auch diese
     Eigenschaft zu überprüfen.
1.3  Kornzusammensetzung
     Die Filtersande müssen vorwiegend aus der Korngruppe 1/2
     (Quadratlochweite) bestehen, deren zulässige Anteile an Unter-
     und Überkorn in DIN 4226 festgelegt sind. Von dieser Korngruppe
     ist die Sieblinie anzugeben. Der nach Abschnitt 1.4 geforderte
     Durchflußwiderstand von 35 + - 5 mm WS ist durch Zumischen
     geeigneter Sandmengen der Korngruppe 0/1 (Quadratlochweite)
     herzustellen. Auch von diesem Material ist eine Sieblinie
     anzugeben. Der gesamte Feinkornanteil unter 0,25 mm muß mit 5 %
     konstant sein.
1.4  Durchflußwiderstand
     Der Durchflußwiderstand eines Filtersandes von 1m Schichthöhe
     bei einer Querschnittsbelastung von 5 l Luft/min je 100 cm2
     Oberfläche muß 25 + - 5 mm WS betragen. Aus dem am Ende dieser
     Richtlinien dargestellten Kurvenblatt "Durchflußwiderstand"
     sind die Richtwerte über die Mischungsanteile der beiden
     Korngruppen zu entnehmen, wobei auf die Einhaltung des gesamten
     Feinkornanteiles unter 0,25 mm gemäß 1,3 zu achten ist.
1.5. Spezifische Oberfläche
     Die spezifische Oberfläche des Filtersandes muß größer als 6
     m2/g sein. Die Oberflächenbestimmung ist mittels Gasadsorption
     durchzuführen.
1.6  Wärmespeichervermögen
     Der Filtersand muß entsprechendes Wärmespeichervermögen
     besitzen, um der Außenluft eine Wärmemenge von rund 1500 kcal
     je Schutzplatz entziehen zu können (Rechenwert der
     Außenlufttemperatur 300 °C über 6 Sunden).
1.7  Herstellung und Lieferung
1.7.1Es darf nur Brechsand verwendet werden, der in trockenem
     Zustand zur Auslieferung gebracht wurde. Unter "trocken" ist
     ein Feuchtigkeitsgehalt des Brechsandes zu verstehen, der
     seinem spezifischen Gleichgewichtswassergehalt bei 20 °C und 75
     % relativer Feuchte entspricht oder geringer ist. Diese
     Forderung ist durch geeigneten Schutz vor Witterungseinflüssen
     beim Brechen und Lagern des Sandes erfüllt. Der Filtersand muß
     fertig aufbereitet in wasserfesten Säcken (z.B. Zementsäcken)
     zu je maximal 55 kg ausgeliefert worden sein.
1.7.2Die Aufschrift des Sackes hat folgende Angaben zu enthalten:
     Filtersand
     Hersteller: ..................................
     Überwacht durch: .............................
     Menge: .................................... kg
     Abfülljahr: ..................................
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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