Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013

Abschnitt:
6. Teil - 1. Abschnitt

Inhalt:
Allgemeines

Paragraf:
§013h

Kurztext:
Risikobewertung von Hausinstallationen

Text:
(1) Das Österreichische Institut für Bautechnik hat eine allgemeine Analyse vorzunehmen hinsichtlich
- der Risiken, die von Hausinstallationen und dafür verwendeten Produkten, Materialien und Werkstoffen ausgehen können, sowie
- der Frage, ob diese potenziellen Risiken die Qualität des Wassers am Austritt aus denjenigen Zapfstellen, die normalerweise für Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden, beeinflussen.

Diese allgemeine Analyse hat keine Analyse einzelner Objekte zu umfassen. Sie ist erstmalig bis zum 12. Jänner 2029 durchzuführen, anschließend alle sechs Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

(2) Das Österreichische Institut für Bautechnik hat die Baubehörden und die Landesregierung über die Ergebnisse der allgemeinen Analyse zu informieren. Die Landesregierung hat diese Ergebnisse auf der Homepage des Landes zu veröffentlichen.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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