Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz 2023

Abschnitt:
6. Hauptstück

Inhalt:
6. Hauptstück
Schlussbestimmungen

Paragraf:
§069

Kurztext:
Bericht der Landesregierung zur Lage des Verkehrs*

Text:
*des Grundverkehrs in Salzburg

Die Landesregierung hat dem Landtag bis zum 31. Mai eines jeden Jahres einen Bericht über die Lage des Grundverkehrs im Land Salzburg für das vorangegangene Jahr zu erstatten. Im Besonderen hat der Bericht Aussagen zu folgenden Bereichen zu enthalten:
1. zur allgemeinen Entwicklung des Grundverkehrs im Land Salzburg,
2. zu den Fallzahlen und zur Personalausstattung der jeweils zuständigen Grundverkehrsbehörden, sowie
3. zu Verbesserungsmöglichkeiten beim Vollzug dieses Gesetzes.
Bei Bedarf ist im Bericht auch auf einzelne, etwa im Hinblick auf das Transaktionsvolumen oder das vom Rechtserwerber geplante Vorhaben hervorstechende Fälle in anonymisierter Form einzugehen.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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