Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz

Abschnitt:
3. Abschnitt

Inhalt:
Kommunalabgabe Wohnungsleerstand

Paragraf:
§012

Kurztext:
Bemessungsgrundlagen

Text:
Die Abgabe ist nach der Nutzfläche der Wohnung und den Kalenderwochen im Jahr ohne Wohnsitz zu bemessen.
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