Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung 2022 - PZVO 2022

Abschnitt:
4.Elektronische Kundmachung*

Inhalt:
4. Abschnitt

Paragraf:
§013

Kurztext:
Zuständigkeit

Text:
Die elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplanes im eFWP obliegt der Gemeinde nach Maßgabe der Bestimmungen des TROG 2016 und dieses Abschnittes.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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