Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021

Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz

Inhalt:

			

Paragraf:
§A02

Kurztext:
Inhaltsverzeichnis

Text:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Ziele, Grundsätze, allgemeine Aufgaben
§ 2 Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinden

2. Abschnitt
Charakteristische Gebäude
§ 3 Voraussetzungen, Verfahren
§ 4 Verbot des Abbruchs charakteristischer Gebäude
§ 5 Bewilligungspflichtige Vorhaben
§ 6 Vorläufige Rechtswirkungen
§ 7 Bewilligungsvoraussetzungen, sinngemäße Anwendung von Bestimmungen
§ 8 Widerruf
§ 9 Grundbuchsrechtliche Bestimmungen

3. Abschnitt
Geschützte Zonen
§ 10 Schutzzonen
§ 11 Ensembleschutzzonen
§ 12 Sichtzonen
§ 13 Verfahren betreffend Schutzzonen und Ensembleschutzzonen
§ 14 Verfahren betreffend Sichtzonen
§ 15 Änderung und Aufhebung von Schutzzonen, Ensembleschutzzonen und Sichtzonen
§ 16 Form der Darstellung geschützter Zonen, Datenübermittlung

4. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für Schutzzonen und Ensembleschutzzonen
§ 17 Bewilligungspflichtige Vorhaben in Schutzzonen und Ensembleschutzzonen
§ 18 Vorläufige Rechtswirkungen
§ 19 Bewilligungsvoraussetzungen in Schutzzonen
§ 20 Bewilligungsvoraussetzungen in Ensembleschutzzonen
§ 21 Inhalt der Bewilligung, Erlöschen
§ 22 Verfahren
§ 23 Verfahrenskonzentration
§ 23a Sonderbestimmungen im Rahmen der Umsetzung von Unionsrecht
§ 24 Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes
§ 25 Erhaltung von charakteristischen Gebäuden und von Gebäuden in Ensembleschutzzonen
§ 26 Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne, örtliche Bauvorschriften

5. Abschnitt
Architekturwettbewerbe
§ 27 Wettbewerbsbedingungen
§ 28 Durchführung, Siegerprojekt

6. Abschnitt
Sachverständigenbeirat
§ 29 Einrichtung, Zusammensetzung, Bestellung der Mitglieder
§ 30 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 31 Aufgaben
§ 32 Geschäftsführung
§ 33 Geschäftsordnung

7. Abschnitt
Förderung
§ 34 Grundsätze der Förderung
§ 35 Gegenstand der Förderung
§ 36 Art und Ausmaß der Förderung
§ 37 Förderungsvoraussetzungen
§ 38 Landesbeitrag

8. Abschnitt
Behörden, Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 39 Behörden, eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
§ 40 Betreten von Grundstücken, Auskunftspflicht
§ 41 Dingliche Wirkung
§ 42 Nichtigkeit
§ 43 Strafbestimmungen
§ 44 Mitwirkung der Bundespolizei
§ 45 Übergangsbestimmungen
§ 46 Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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