Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Abfallverzeichnisverordnung

Abschnitt:
Paragraphen

Inhalt:

			

Paragraf:
§005

Kurztext:
Anwendung der Anlagen 1 und 2

Text:
Die Abfallarten gemäß Anlage 2 sind unter Berücksichtigung der Zuordnungskriterien der Anlage 1 dann zu verwenden, wenn dies im AWG 2002 oder in einer Verordnung zum AWG 2002 vorgesehen ist.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen