EG-Konformitätserklärung im Sinne der Richtlinie 2009/125/EG Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten: 1. Name und Anschrift der Herstellerin/des Herstellers oder deren Bevollmächtigten/dessen Bevollmächtigten; 2. eine für die eindeutige Bestimmung des Produkts hinreichend ausführliche Beschreibung; 3. gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen; 4. gegebenenfalls die sonstigen angewandten technischen Normen und Spezifikationen; 5. gegebenenfalls die Erklärung der Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, die die CE-Kennzeichnung vorsehen, und 6. Name und Unterschrift der für die Herstellerin/den Hersteller oder deren/dessen Bevollmächtigten zeichnungsberechtigten Person. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 85/2019