1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziele und Grundsätze § 2 Geltungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Verordnungsermächtigung § 5 Allgemeine Anforderungen an Brenn- und Kraftstoffe § 6 Verbot der Verwendung bestimmter Brennstoffe 2. Abschnitt Inverkehrbringen von Feuerungsanlagen bis 400 kW § 7 Voraussetzungen § 8 Prüfbedingungen § 9 Prüfbericht und Bestätigungen § 10 Anerkennung von Prüfberichten § 11 Verweigerung der Ausstellung des Prüfberichts § 12 Technische Dokumentation § 13 Typenschild 3. Abschnitt Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Feuerungsanlagen § 14 Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Feuerungsanlagen § 15 Durchführungsmaßnahmen § 16 Konformitätsbewertung nach der RL 2009/125/EG § 17 Verpflichtungen nach der Verordnung 2017/1369/EU § 18 Freier Warenverkehr 4. Abschnitt Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Zentralheizungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe § 19 Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Zentralheizungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe § 20 Konformitätsnachweisverfahren § 21 Zugelassene Stellen § 22 CE-Kennzeichnung 5. Abschnitt Errichtung, Betrieb und Überprüfung von Heizungsanlagen; Meldepflichten § 23 Errichtung, Einbau und Ausstattung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, Meldepflichten § 24 Messöffnungen § 25 Erstmalige und wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken § 26 Einzelraumheizgeräte § 27 Einfache Überprüfung § 28 Umfassende Überprüfung § 29 Kontinuierliche Überwachung § 30 Außerordentliche Überprüfung § 31 Inanspruchnahme von Liegenschaften, Auskunftspflicht § 32 Behebung von Mängeln § 33 Überwachungsstelle § 34 Unabhängiges Kontrollsystem 6. Abschnitt Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen § 35 Erstmalige und wiederkehrende Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen § 35a Außerordentliche Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen § 36 Behebung von Mängeln 6a. Abschnitt Inspektion der Energieeffizienz von Anlagen § 36a Inspektion der Energieeffizienz von Vorheriger SuchbegriffHeizungs- und Klimaanlagen § 36b Ausnahmen von der Inspektionspflicht 7. Abschnitt Prüfberechtigte und Prüforgane für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen § 37 Prüfberechtigte für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen § 38 Endigung und Widerruf der Prüfberechtigung für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen § 39 Prüforgane für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen § 40 Anforderungen an Prüfberechtigte und Prüforgane für Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke § 41 Anforderungen an Prüfberechtigte und Prüforgane für Klimaanlagen und Wärmepumpen § 42 Gleichstellung ausländischer Ausbildungen § 43 Anerkennung ausländischer Befähigungs- und Ausbildungsnachweise 8. Abschnitt Sonderbestimmungen für mittelgroße Feuerungsanlagen § 44 Aggregation § 45 Registrierung § 46 Pflichten von Betreiberinnen und Betreibern mittelgroßer Feuerungsanlagen § 47 Behebung von Mängeln 9. Abschnitt Anlagendatenbank und Datenschutz § 48 Anlagendatenbank § 49 Datenverarbeitung 10. Abschnit Schlussbestimmungen § 50 Behörden § 51 Strafbestimmungen § 52 Verweisungen § 53 Umsetzungshinweise § 54 Übergangsbestimmungen § 55 Informationsverfahren § 56 Inkrafttreten und Außerkrafttreten