Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Raum­planungs­gesetz

Abschnitt:
V. Hauptstück 1. Abschnitt

Inhalt:
V. Hauptstück
Umlegung und Grenzänderung von Grundstücken

1. Abschnitt
Umlegung von Grundstücken

Paragraf:
§052

Kurztext:
*)

Text:
*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 44/2013
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