Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Raum­planungs­gesetz

Abschnitt:
III. Hauptstück 4. Abschnitt

Inhalt:
III. Hauptstück
Raumplanung durch die Gemeinden

4. Abschnitt*)
Bebauungsplan

*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019

Paragraf:
§036

Kurztext:
*) Verfahren, Änderung

Text:
Für die Verfahren zur Erlassung und Änderung von Planungen gemäß den §§ 31 bis 34a gelten die Bestimmungen der §§ 12 Abs. 10 und 29 bis 30 sinngemäß.

*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 4/2019, 57/2023
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