Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bundes-Gleichbehandlungs­gesetz

Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz

Inhalt:

			

Paragraf:
§A02

Kurztext:
Inhaltsverzeichnis

Text:
I. Teil
Gleichbehandlung
§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen

1. Hauptstück
Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern
§ 3. Gleichstellung

1. Abschnitt
Gleichbehandlungsgebot
§ 4. Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
§ 4a. Begriffsbestimmungen
§ 5. Auswahlkriterien
§ 6. Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen
§ 6a. Einkommensberichte des Bundes
§ 7. Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
§ 8. Sexuelle Belästigung
§ 8a. Belästigung
§ 9. Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
§ 10. Vertretung von Frauen in Kommissionen
§ 10a. Gebot der sprachlichen Gleichbehandlung

2. Abschnitt
Besondere Fördermaßnahmen für Frauen
§ 11. Frauenförderungsgebot
§ 11a. Frauenförderungspläne
§ 11b. Vorrangige Aufnahme in den Bundesdienst
§ 11c. Vorrang beim beruflichen Aufstieg
§ 11d. Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung

3. Abschnitt
Berichtswesen
§ 12. Bericht an die Bundesministerin oder den Bundesminister für Bildung und Frauen
§ 12a. Bericht an den Nationalrat

2. Hauptstück
Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung)
§ 13. Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
§ 13a. Begriffsbestimmungen
§ 13b. Ausnahmebestimmungen
§ 14. Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen
§ 15. Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
§ 16. Belästigung
§ 16a. Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
§ 16b. Berichtswesen

3. Hauptstück
Gemeinsame Bestimmungen für das 1. und 2. Hauptstück
1. Abschnitt
Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
§ 17. Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
§ 17a. Festsetzung des Entgelts
§ 17b. Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
§ 17c. Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung
§ 18. Beruflicher Aufstieg vertraglich Bediensteter
§ 18a. Beruflicher Aufstieg von Beamtinnen und Beamten
§ 18b. Gleiche Arbeitsbedingungen
§ 18c. Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
§ 19. Sexuelle Belästigung und Belästigung
§ 19a. Mehrfachdiskriminierung
§ 19b. Erlittene persönliche Beeinträchtigung

2. Abschnitt
Geltendmachung von Ansprüchen
§ 20. Fristen
§ 20a. Beweislast
§ 20b. Benachteiligungsverbot
§ 20c. Informationspflicht
§ 20d. Dialog mit Nichtregierungsorganisationen

II. Teil
Institutionen und Verfahren
1. Hauptstück
Institutionen
§ 21. Einteilung

1. Abschnitt
Gleichbehandlungskommission
§ 22. Einrichtung
§ 22a. Senate
§ 22b. Zusammensetzung der Senate
§ 23. Aufgaben der Gleichbehandlungskommission
§ 23a. Gutachten
§ 24. Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission
§ 25. Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission

2. Abschnitt
Gleichbehandlungsbeauftragte
§ 26. Bestellung der Gleichbehandlungsbeauftragten
§ 27. Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten

3. Abschnitt
Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen
§ 28. Einrichtung und Mitgliedschaft
§ 29. Aufgaben der Arbeitsgruppen
§ 30. Geschäftsführung der Arbeitsgruppen
§ 31. Tätigkeit der Arbeitsgruppen

4. Abschnitt
Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
§ 32. Einrichtung und Mitgliedschaft
§ 33. Aufgaben der Interministeriellen Arbeitsgruppe
§ 34. Geschäftsführung der Interministeriellen Arbeitsgruppe

5. Abschnitt
Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte)
§ 35. Bestellung der Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten)
§ 36. Aufgaben der Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten)

2. Hauptstück
Verfahren
§ 37. Rechtsstellung
§ 38. Verschwiegenheitspflicht
§ 39. Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen

III. Teil
Sonderbestimmungen
1. Abschnitt
Sonderbestimmungen für Landeslehrerinnen und Landeslehrer
§ 40. Anwendungsbereich

2. Abschnitt
Sonderbestimmungen für Angehörige von Universitäten
§ 41. Anwendungsbereich
§ 42. Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit einem Studium

3. Abschnitt
§ 43. Verweisungen

IV. Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen
1. Abschnitt
Übergangsbestimmungen
§ 44. Frauenförderung an Justizanstalten
§ 45. Übergangsbestimmungen für Frauenförderungspläne, Berichte, Personen und Institutionen
§ 45a. Übergangsbestimmung für die Vertretung von Frauen in Kommissionen

2. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 46. Verweisungen auf andere Bundesgesetze
§ 47. In-Kraft-Treten
§ 48. Vollziehung
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