Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Mutterschutzgesetz

Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz

Inhalt:

			

Paragraf:
§A02

Kurztext:
Inhaltsverzeichnis

Text:
Abschnitt 1
Geltungsbereich
§ 1. und § 2.  

Abschnitt 2
Evaluierung
§ 2a. Ermittlung, Beurteilung und Verhütung von Gefahren, Pflichten des Dienstgebers
§ 2b. Maßnahmen bei Gefährdung

Abschnitt 3
Beschäftigungsverbote
§ 3., § 3a. und § 4. Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
§ 4a. Beschäftigungsverbote für stillende Mütter
§ 5. Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
§ 6. Verbot der Nachtarbeit
§ 7. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
§ 8. Verbot der Leistung von Überstunden
§ 8a. Ruhemöglichkeit
§ 9. Stillzeit

Abschnitt 4
Kündigungs- und Entlassungsschutz, Entgelt
§ 10. Kündigungsschutz
§ 10a. und § 11. Befristete Dienstverhältnisse
§ 12. und § 13. Entlassungsschutz
§ 14. Weiterzahlung des Arbeitsentgelts

Abschnitt 5
Karenz
§ 15. Anspruch auf Karenz
§ 15a. Teilung der Karenz zwischen Mutter und Vater
§ 15b. Aufgeschobene Karenz
§ 15c. Karenz der Adoptiv- oder Pflegemutter
§ 15d. Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteils
§ 15e. Beschäftigung während der Karenz
§ 15f. Sonstige gemeinsame Vorschriften zur Karenz
§ 15g. Recht auf Information

Abschnitt 6
Teilzeitbeschäftigung und Änderung der Lage der Arbeitszeit
§ 15h. Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
§ 15i. Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung
§ 15j. Gemeinsame Bestimmungen zur Teilzeitbeschäftigung
§ 15k. Verfahren beim Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
§ 15l. Verfahren bei der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung
§ 15m. Karenz an Stelle von Teilzeitbeschäftigung
§ 15n. Kündigungs- und Entlassungsschutz bei einer Teilzeitbeschäftigung
§ 15o. Teilzeitbeschäftigung der Adoptiv- oder Pflegemutter
§ 15p. Änderung der Lage der Arbeitszeit
§ 15q. Spätere Geltendmachung der Karenz

Abschnitt 7
Sonstige Bestimmungen
§ 15r. Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes
§ 16. Dienst(Werks)wohnung
(§ 17. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 40/2017)

Abschnitt 8
Sonderbestimmungen für Bedienstete in bestimmten Zweigen des öffentlichen Dienstes
§ 18. bis § 23.  

Abschnitt 9
Sonderbestimmungen für die in privaten Haushalten beschäftigten Dienstnehmerinnen, die in die Hausgemeinschaft aufgenommen sind
§ 24. und § 25 Personenkreis
(§ 26. aufgehoben durch BGBl. Nr. 833/1992)
§ 27. Kündigungsschutz
(§ 28. aufgehoben durch BGBl. Nr. 833/1992)
(§ 29. und § 30. aufgehoben durch BGBl. Nr. 434/1995)

Abschnitt 10
Sonderbestimmungen für Heimarbeiterinnen
§ 31.  
(§ 32. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 40/2017)

Abschnitt 11
Gemeinsame Vorschriften und Schlußbestimmungen
(§ 33. und § 34. aufgehoben durch BGBl. Nr. 434/1995)
§ 35. und § 36. Behördenzuständigkeit und Verfahrensvorschriften
§ 37. Strafbestimmungen
§ 38. Weitergeltung von Vorschriften
§ 38a. Verweisungen
§ 38b. und § 38c. Übergangsbestimmungen
§ 38d. Übergangsbestimmungen (Option) für Geburten nach dem 30. Juni 2000, jedoch vor dem 1. Jänner 2002
§ 39. und § 40. Inkrafttreten und Vollziehung]
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diese bitte an info@eurobau.com melden

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