Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz

Abschnitt:
VIII. Teil

Inhalt:
Schlussbestimmungen

Paragraf:
§051

Kurztext:
Außerkrafttreten

Text:
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Landesfeuerwehrgesetz 1979, LGBl. Nr. 73/1979, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 102/2011, außer Kraft.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen