4. Teil Rechtsschutz vor dem Bundesvergabeamt 2. Hauptstück Zuständigkeit und Verfahren 2. Abschnitt Nachprüfungsverfahren
Über Anträge auf Nichtigerklärung von Entscheidungen eines Auftraggebers ist unverzüglich, spätestens 6 Wochen nach Einlangen des Antrages zu entscheiden.