Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
VO Beschäftigungsverbote u. beschränk. Jugendliche

Abschnitt:
Paragraphen

Inhalt:

			

Paragraf:
§010

Kurztext:
Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

Text:
§ 10. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz, ABl. Nr. L 216/12 vom 20.8.1994, S. 12, in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2014/27/EU zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ABl. Nr. L 65 vom 5.3.2014, S. 1, umgesetzt.
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