Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Wohnungseigentumsgesetz 2002

Abschnitt:
3. Abschnitt

Inhalt:
3. Abschnitt

Nutzfläche, Nutzwert, Mindestanteil

Paragraf:
§007

Kurztext:
Berechnung der Nutzfläche

Text:
§ 7. Die Nutzfläche ist in Quadratmetern auszudrücken. Sie ist auf Grund des behördlich genehmigten Bauplans zu berechnen. Ist dies jedoch nicht möglich oder wird eine Abweichung des Bauplans vom Naturmaß des jeweiligen Wohnungseigentumsobjekts um mehr als 3 vH erwiesen, so ist dessen Nutzfläche nach dem Naturmaß zu berechnen.
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