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Stellungnahmefrist zur neuen EU-Bauproduktenverordnung

EU-Bauproduktenverordnung
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Bis zum 12. Juli 2022 besteht unter ec.europa.eu noch die Möglichkeit zum umfangreichen Entwurf der neuen EU-Bauproduktenverordnung Stellung zu nehmen. Die umfangreichen Erweiterungen von Gültigkeitsbereich, Nachweispflichten, Behörden, Prüf- und Strafbestimmungen sind ökologisch vermutlich sinnvoll, lösen jedoch erhebliche Mehrkosten und daraus folgend möglicherweise marktbeschränkende Faktoren, sicherlich aber deutliche Materialpreissteigerungen aus.

Die Marktüberwachungsbehörden werden nicht nur erheblich personell verstärkt sondern auch für ihre Kontroll- und Straftätigkeit jährlich zur Rechenschaft gezogen. Die bisher relativ langsame Harmonisierung von Normen wird durch eigene Verfahren der Kommission wesentlich beschleunigt sodaß kurzfristig erheblich mehr Produkte den Regelungen der Bauproduktenverordnung unterliegen werden.

Gleichzeitig erweitert sich der Prüf- und Nachweisumfang erheblich, und muss in vielen Fällen künftig von "notifizierten Stellen" nachkontrolliert werden (Fremdüberwachung).

Die Finanzierung der erheblichen Erweiterung der Behördentätigkeit soll aus Gebühren und Sanktionen bei Prüfungen und bei Nichtkonformität bedeckt werden - Der Polizist wird als quasi aus den ausgestellten Strafzetteln bezahlt.

Unseren detaillierten Bericht über die neuen Regelungen finden Sie in Kürze auf a3BAU.at. Für Rückfragen steht Ihnen unser Baumeister Otto Handle unter handle@eurobau.com gerne zur Verfügung.
Inndata
PDF-Download:
Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und Rates (PDF, März 2022)
www.inndata.at
ec.europa.eu
www.a3BAU.at

 
Fotocredits: Inndata

Kontakt:
E-Mail: handle@eurobau.com
Website: www.inndata.at

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