Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006

Abschnitt:
3. Teil, 3. Hauptstück, 08. Abschnitt

Inhalt:
3. Teil

Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber

3. Hauptstück

Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren

8. Abschnitt

Das Angebot

1. Unterabschnitt

Allgemeine Regelungen für Angebote bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

2. Unterabschnitt

Besondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

3. Unterabschnitt

Bestimmungen für den Unterschwellenbereich
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen