Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauten ohne Bauplatzerklärung

Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung

Inhalt:
Auf Grund des § 12 Abs. 1 und 4 des Bebauungsgrundlagengesetzes, LGBl Nr 69/1968, in der geltenden Fassung wird verordnet:
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