Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Unterl. z. Beurteilung v. Vorhaben gem. § 46 ROG

Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung

Inhalt:
Auf Grund des § 46 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:
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