Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023

Abschnitt:
2. Hauptstück - 5. Abschnitt

Inhalt:
5. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für den Rechtserwerb an Grundstücken im Weg der Versteigerung, von Todes wegen, durch Ersitzung oder durch Bauen auf fremden Grund
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen