Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Oö. Unterbringungs-SicherstellungsVO - Ukraine

Abschnitt:
§ 3

Inhalt:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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