Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Photovoltaikanlagen im Grünland - NÖ SekRop PV

Abschnitt:
3. Maximale Größe der Photovoltaikanlagen*

Inhalt:
* in einer Zone

Die als „Grünland-Photovoltaikanlagen” gewidmeten Flächen – ausgenommen Flächen auf künstlich geschaffenen stehenden Gewässern – dürfen in den Zonen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 insgesamt höchstens 5 ha betragen. Eine Erweiterung auf insgesamt höchstens 10 ha darf nur dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass für jenes Flächenausmaß, das über 5 ha hinausgeht, ein Ökologiekonzept gemäß § 4 umgesetzt wird.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen