Das Ziel dieses überörtlichen Raumordnungsprogrammes ist die Festlegung von mehr als 2 ha umfassenden Zonen für die Aufstellung von großflächigen Photovoltaikanlagen zur Erreichung der Ziele des Klima- und Energiefahrplanes 2020 bis 2030 auf den am besten dafür geeigneten Standorten.