Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Kärntner Flächenwidmungspläneverordnung – K-FlwplV

Abschnitt:
7. Schlussbestimmungen

Inhalt:
(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 1995, mit der die Form der Flächwidmungspläne geregelt wird (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne), LGBl. Nr. 62/1995, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 30/1998, außer Kraft, soweit in Abs. 3 nicht anderes bestimmt wird.

(3) Für Flächenwidmungspläne und Änderungen von Flächenwidmungsplänen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung durch den Gemeinderat beschlossen worden sind, ist die Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 1995, mit der die Form der Flächenwidmungspläne geregelt wird (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne), LGBl. Nr. 62/1995, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 30/1998, anzuwenden.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen