Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Kehrgesetz 2022

Abschnitt:
23. Verweisungen

Inhalt:
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bestimmungen anderer Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Der Verweis in § 13 Bgld. Feuerwehrgesetz 2019, LGBl. Nr. 100/2019, auf § 9 Abs. 5 Z 3 des Burgenländischen Kehrgesetzes 2006, LGBl. Nr. 15/2007, gilt als Verweis auf § 9 Abs. 5 dieses Gesetzes.
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