Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz 2013

Abschnitt:
Art. 2: In-Kraft-Treten

Inhalt:
Artikel II

In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt einen Monat nach seiner Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über Bauprodukte und die Akkreditierung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Bauprodukte in Wien (Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz – WBAG), LGBl. für Wien Nr. 30/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2012, außer Kraft.
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