Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagen-VO 2019

Abschnitt:
14. Abschnitt

Inhalt:
Nachweis der Kenntnisse durch Ablegung einer Prüfung
durch eine unabhängige Prüferin oder einen unabhängigen Prüfer
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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