Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagen-VO 2019

Abschnitt:
13. Abschnitt

Inhalt:
Anforderungen an Prüfberechtigte und Prüforgane
für Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke, Nachweis der Kenntnisse
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