Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Technische Bauvorschriften 2016

Abschnitt:
Anlagen

Inhalt:
Beachte

Hier werden alle im § 38 für verbindlich erklärten bautechnischen Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik wiedergegeben; siehe dazu auch § 42 Abs. 2 und 3.
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