Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Mindestanforderungsverordnung

Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz

Inhalt:
Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 21a Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl. Nr. 59/1995, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 75/2015, wird verordnet:
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