Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Garagengesetz, DfVO, Ausgleichsabgabe

Abschnitt:
003

Inhalt:
§ 3. Ist die Ausgleichsabgabe auf Grund eines zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahrens bescheidmäßig vorzuschreiben, beträgt der Einheitssatz je Stellplatz 8.720,74 Euro.
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