Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Garagengesetz, DfVO, Ausgleichsabgabe

Abschnitt:
002

Inhalt:
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung zur Durchführung des Wiener Garagengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 56/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 106/2001, außer Kraft.
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