Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Baulärm-Emissionsgrenz­wertverordnung

Abschnitt:
Paragraphen

Inhalt:
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm, LGBl. für Wien Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 78/2001, wird verordnet:
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