Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Wiener Baulärm-Emissionsgrenz­wertverordnung

Abschnitt:
Paragraphen

Inhalt:
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm, LGBl. für Wien Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 78/2001, wird verordnet:
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen