Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Feuerpolizeiliche Einzelöfen-­Kurzbetriebs­erklärung

Abschnitt:
Paragraphen

Inhalt:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs 1 Z 3 lit a der Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973, LGBl Nr 118, in der geltenden Fassung wird verordnet:
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