Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bebauungsgrundlagengesetz

Abschnitt:
VI. Wirksamkeitsbeginn des Gesetzes und Aufhebung

Inhalt:
6. Abschnitt - Wirksamkeitsbeginn des Gesetzes und Aufhebung von
                       Rechtsvorschriften
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