Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Salzburger Notifikationsgesetz

Abschnitt:
009 Inkrafttreten

Inhalt:
(1) Dieses Gesetz tritt mit 26. September 2009 in Kraft. 

(2) Die §§ 1, 3 Abs 4, 4 Abs 1 und 2 und (§) 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 63/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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